Die Spitzen von Union und SPD haben sich bei ihren Sondierungen auf eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt. Demnach sollen die Beiträge wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr.
Die Gremien von Union und SPD müssen den Sondierungsergebnissen noch zustimmen. Bei der SPD kommt es auf einen Parteitag an, der grünes Licht für mögliche Koalitionsverhandlungen geben soll. Für die SPD-Spitze kam es bei den Sondierungen deshalb darauf an, ausreichend Erfolge vorzuweisen, um die Basis zu überzeugen.
Derzeit gibt es einen festen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen bezahlen. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Kassenmitglieder alleine schultern müssen.
Krankenkassen legen Zusatzbeiträge fest
Diese Zusatzbeiträge legen die Krankenkassen individuell fest. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei ein Prozent vom Einkommen. Der allgemeine Beitragssatz war bei 14,6 Prozent festgeschrieben worden, um die Arbeitgeber bei den Sozialabgaben zu entlasten. (dpa-AFX)
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