Lebensversicherung: Deutliche Entlastungen schon 2018

Lange Zeit war unklar, wann und in welchem Maße die Politik die Lebensversicherer bei der Berechnungssystematik zur Zinszusatzreserve (ZZR) entlasten will. Nun liegt jedoch ein konkreter Referentenentwurf vom Bundesfinanzministerium (BMF) vor.

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hatte für eine Anpassung der Methode zur ZZR-Berechnung geworben.

Diesem Entwurf zufolge würde die Korridormethode noch vor Jahresende 2018 eingeführt. Nach Berechnungen der Rating-Agentur Assekurata sänken nach den derzeitigen Plänen die Anforderungen an die Reservierung allein für das aktuelle Geschäftsjahr um etwa 14 Milliarden Euro gegenüber der bisherigen Berechnungsmethodik.

Die Korridormethode, die von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) in Abstimmung mit der Finanzaufsicht Bafin entwickelt wurde, fokussiert auch weiterhin den Referenzzinssatz.

Dieser bemisst sich unverändert am zehnjährigen Durchschnitt der Monatsendstände von Null-Kupon-Euro-Zinsswapsätzen mit einer Laufzeit von zehn Jahren, darf jedoch über den Jahreswechsel nicht mehr als von einem definierten Korridor abweichen.

BFM justiert X-Faktor

Verändere sich der Referenzzins im Jahresvergleich so stark, dass er diesen Korridor verlässt, werde der neu anzunehmende Referenzzins auf letzteren begrenzt.

„Die Breite des Korridors ergibt sich dabei als prozentualer Anteil der Differenz zwischen dem ursprünglich berechneten Referenzzins und dem aktuellen Basiszins“, erläutert Thomas Keßling, Analyst und Fachkoordinator Lebensversicherung der Assekurata.

„Sie ist somit für die Höhe der ZZR-Zuführungen von besonderer Relevanz.“ Diese in Branchenkreisen auch als X-Faktor bezeichnete Größe habe das Bundesfinanzministerium in einem Verordnungsentwurf nun auf 9,0 Prozent justiert und zur Stellungsnahme an mehrere Verbände geschickt.

Seite zwei: „Entlastung von 14 Milliarden Euro“

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