Die Zahl der Behandlungsfehler in Krankenhäusern und Praxen in Deutschland ist nach Daten der Ärzteschaft im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Festgestellt wurden Fehler in 2.213 Fällen – nach 2.245 Fällen im Jahr zuvor, teilte die Bundesärztekammer mit.
Ursache für einen Gesundheitsschaden waren solche Fehler oder Mängel in der Risikoaufklärung demnach in 1.783 Fällen – nach 1.845 im Jahr 2016.
Insgesamt trafen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft im vergangenen Jahr bundesweit 7.307 Entscheidungen zu mutmaßlichen Fehlern (2016: 7.639). Weiter am häufigsten beschwerten sich Patienten nach Behandlungen von Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Brüchen von Unterschenkel und Sprunggelenk.
Fehler in jedem vierten Fall
Neben der Ärzteschaft gehen auch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen Behandlungsfehlern nach. Im Jahr 2016 erstellten sie rund 15.000 Gutachten, in knapp jedem vierten Fall wurden Fehler bestätigt. Wie viele Patienten sich direkt an Gerichte, Anwälte oder Versicherungen wenden, ist unbekannt. (dpa-AFX)
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