Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) hat den Entwurf zur Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) unter die Lupe genommen. Dabei zeigen sich die Verbraucherschützer enttäuscht.
Dem Entwurf zufolge sieht die Bundesregierung acht dringende Handlungsbedarfe – unter anderem im Bereich der Zinszusatzreserve, der Provisionsdeckelung und der Bewertungsreserve.
„Insgesamt stehen damit 60 Prozent des Lebensversicherungsreformgesetzes zur Disposition und müssen überarbeitet werden“, stellt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein fest.
Wer sich durch die Evaluierung Besserungen erhofft habe, der werde jedoch erneut schwer enttäuscht: „Die Evaluation blendet die katastrophalen Folgen des LVRG in Sachen Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven gezielt aus.“
Verbraucher werden betrogen
Das scheint politisch auch so gewollt zu sein, da eine sachgerechte, vollumfängliche und ehrliche Evaluation die Regierung laut BdV zwingen würde zu offenbaren, dass die Kunden und Kundinnen um Milliarden von Euro an Bewertungsreserven enteignet wurden.
Kleinlein erläutert: „Der Skandal ist das, was offenkundig nicht Gegenstand der Evaluation ist, nämlich eine Analyse, wie viele Milliarden Euro an Bewertungsreserven bei der Überschussbeteiligung nicht mehr eingerechnet werden.“ Somit würden die Verbraucher nach wie vor um ihre Vermögenswerte betrogen.
Die Einführung eines gesetzlichen „Provisionsdeckels“, um weiterhin Fehlanreize zu vermeiden, sei mehr als überfällig, denn der gewünschten – und von Politik und Versicherungsaufsicht angemahnten – nachhaltigen Senkung der Abschluss- und Vertriebskosten habe sich die Versicherungswirtschaft verweigert.
Anpassungsbedarf bei Zinszusatzreserve
„Die Branche hat es versäumt, von sich aus dem Willen des Gesetzgebers zu folgen und die Abschlusskosten zu senken. Jetzt ist es nur folgerichtig, wenn der Gesetzgeber reagiert“, so Kleinlein.
Ihm zufolge sieht der BdV schon seit Langem dringenden und umgehenden Anpassungsbedarf bei der Zinszusatzreserve (ZZR), denn durch die ZZR werden dem Überschusssystem Milliarden entzogen, den Verbrauchern vorenthalten und somit eine rentable private Altersvorsorge verhindert.
Zwar sei es richtig, bei der Zinszusatzreserve nachzubessern damit überbordende Reserveanforderungen nicht die Unternehmen erdrücken, jedoch müssen bei dieser Hilfestellung die Belange der Versicherten an erster Stelle stehen.
Bundesregierung muss „Tacheles reden“
Aufgrund des Papiers sehe sich der BdV zudem darin bestätigt, dass die Regierung Vorbereitungen treffen wolle, damit im Falle der Insolvenz eines Versicherers ein Lebensversicherungsbestand noch schneller und effizienter auf den Notfallpool übertragen werden könne.
„Ausdrücklich sollen Maßnahmen ergriffen werden, damit bei einer Versicherungspleite schneller reagiert werden kann. Unklar ist, warum sich die Bundesregierung jetzt auf das Schlimmste vorbereiten möchte“, so Kleinlein.
Der Verbraucherschützer fordert: „Da sollte sich die Bundesregierung zum Wohle aller Versicherten, die sich in puncto Altersvorsorge auf eine Lebensversicherung verlassen haben, aus der Deckung wagen und endlich Tacheles reden.“ (bm)
Foto: BdV
Mehr Beiträge zum Thema Lebensversicherung:
Map-Report: Solvabilität im Vergleich 2008 bis 2017
Lebensversicherungen: Interne Abwicklung oder Verkauf?
BGH urteilt am 27. Juni zu Einschnitten bei der Lebensversicherung