Am 7. Mai haben die deutschen Versicherungsunternehmen zum zweiten Mal ihren „Solvency and Financial Condition Report (SFCR-Bericht) veröffentlicht. Nun bietet die Map-Report-Redaktion einen Vergleich der Bedeckungsquoten für 83 Lebens- und 36 private Krankenversicherer.
Für die Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR) wendeten 72 Lebensversicherer die Standardformel und elf Unternehmen ein (partielles) internes Modell an.
Unter den Krankenversicherern benutzte die Central ein partielles, Allianz, Axa und DKV vollständig interne Modelle an. Die weiteren 32 Anbieter verwendeten laut Map-Report die Standardformel.
Von den 83 untersuchten Lebensversicherern wendeten 45 die Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen gemäß Paragraf 352 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und die Volatilitätsanpassung nach Paragraf 82 des VAG an.
Mehrheit verwendet Volatilitätsanpassung
Elf Lebensversicherer nutzten Map-Report zufolge ausschließlich die Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen, während sich weitere zehn Unternehmen als einzige Maßnahme der Volatilitätsanpassung bedienten.
Die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß Paragraf 351 VAG wurde von der WWK in Kombination mit der Volatilitätsanpassung angewendet.
In der Summe verwendeten 55 Lebensversicherer die Volatilitätsanpassung, ebenfalls 55 Lebensversicherer die Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen und ein Lebensversicherer die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze.
Durchweg ausreichende SCR-Bedeckung
Unter den Krankenversicherern nutzten bis Ende 2017 zwei Anbieter die Übergangsmaßnahmen für die versicherungstechnischen Rückstellungen. Fünf Mal wurde die Volatilitätsanpassung genutzt. Als einziger Krankenversicherer kamen bei der Gothaer beide Maßnahmen zum Einsatz.
Alle 83 Lebensversicherungsunternehmen konnten zum Jahresende 2017 eine ausreichende SCR-Bedeckung nachweisen. Doch das gelang laut Map-Report oftmals nicht ohne die für den Übergang auf das neue Eigenkapitalregime vorgesehenen Hilfen.
Zwischen den Quoten der einzelnen Versicherungsunternehmen gab es dabei deutliche Unterschiede. Die aufsichtsrechtlich relevante SCR-Quote der Branche (anrechenbare Eigenmittel der Branche im Verhältnis zum SCR der Branche inklusive Übergangsmaßnahmen) belief sich auf 400,7 Prozent (Vorjahr 402,0 Prozent).
Seite zwei: Die höchsten und niedrigsten Quoten