Die Ausweitung der Mütterrente wird voraussichtlich zu Jahresbeginn 2019 noch nicht voll umgesetzt. „Die Auszahlung der Mütterrente II wird erfolgen wie bei der Einführung der Mütterrente I im Jahre 2019“, sagte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.
„Danach wird jeder Berechtigte, der ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, bereits von der ersten Rentenzahlung an die Leistungsverbesserung erhalten.“ Bei den Müttern und Vätern, deren Rente vorher begonnen habe, könne die Reform erst im Laufe der ersten Jahreshälfte 2019 umgesetzt werden. „Vorgesehen sind in diesen Fällen auch wieder Nachzahlungen wie bei Einführung der Mütterrente I im Jahre 2014.“
Die Koalition will die Mütterrente zum 1. Januar 2019 ausweiten. Alle Mütter und Väter mit Erziehungszeit, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen zusätzlich einen halben Rentenpunkt gutgeschrieben bekommen. (dpa-AFX)
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