Ab dem 1. Januar 2019 wird die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter zur Pflicht. Doch 83 Prozent der Arbeitgeber wissen bislang immer noch nicht, welche Änderungen und Pflichten auf sie zukommen. Das zeigt eine ernüchternde Umfrage der Signal Iduna.
Ab dem 1. Januar 2019 wird die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter zur Pflicht. Bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in den Vorsorgevertrag einzahlen.
So steht es seit gut einem Jahr in dem durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) geänderten Betriebsrentengesetz. Doch lediglich 17 Prozent der befragten Arbeitgeber wissen, was in wenigen Tagen auf sie zukommt.
Das geht aus einer repräsentativen Online-Umfrage unter Unternehmensentscheidern im Auftrag der Signal Iduna hervor. Jeder vierte Firmenchef meinte sogar, dass die Zuzahlungen weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen können. Nur gut jeder zweite Befragte beantwortete die Frage überhaupt. 43 Prozent machten keine Angaben oder gaben an, dass sie es nicht wissen.
Weiterhin glaubten 38 Prozent der befragten Unternehmensentscheider, dass die Pflicht, einen Zuschuss zu Neuverträgen zu zahlen, bereits seit dem 1. Januar 2018 gilt. Immerhin lagen 26 Prozent der Unternehmensentscheider richtig. Allerdings blieben 36 Prozent der Befragten auch bei dieser Frage eine Antwort schuldig.