Ab dem 01. Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenkassenbeiträge wieder zur Hälfte. Aber auch Selbstständige und ehemalige Soldaten profitieren. Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen gibt „Spiegel Online“.
Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag verabschiedet, worauf sich die Große Koalition schon im Juni dieses Jahres geeinigt hatte: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird wieder paritätisch.
Das heißt: Ab dem 01. Januar 2019 müssen die Arbeitgeber wieder die Hälfte des Zusatzbeitrags übernehmen. Doch das ist nicht die einzige Neuerung, wie die Nachrichten-Website Spiegel Online berichtet.
Welche Entlastungen erwarten die Versicherten?
Aktuell zahlen die deutschen Arbeitnehmer und Rentner den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von durchschnittlich einem Prozent noch aus eigener Tasche. Ab Januar sollen die Arbeitgeber die Hälfte davon wieder übernehmen.
Unangetastet bleibt dagegen der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent. Diesen teilen sich die Arbeitgeber und -nehmer wie bisher zu gleichen Teilen.
„Durch die Rückkehr zur Beitragsparität kommen auf die Arbeitgeber also Mehrkosten zu, die Versicherten werden um etwa 6,9 Milliarden Euro entlastet“, schreibt Spiegel Online.
Seite zwei: Wie profitiert der einzelne Versicherte?