In einer alternden Gesellschaft wird das Thema ambulante Pflege immer wichtiger, doch ist vielen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nicht bewusst, welche Kosten die gesetzliche Pflegeversicherung für die Pflege in den eigenen vier Wänden übernimmt.
Jörg Veil, Geschäftsführer der Home Instead Seniorenbetreuung Deutschland, gibt einen Überblick darüber, welche Kosten die gesetzliche Pflegeversicherung übernehmen kann:
1. Entlastungsleistungen
Ab Pflegegrad eins stehen jedem Pflegebedürftigen 125 Euro pro Monat zur Verfügung, so Veil. Dieses Geld könne für Hilfe im Alltag in Anspruch genommen werden
So zählen beispielsweise gemeinsames Einkaufen und Kochen, Unterstützung im Haushalt oder die Begleitung zum Arzt, Spaziergänge oder gemeinsames Spielen zu den Diensten für die so gezahlt werden kann.
Der Betrag von 125 Euro werde nicht in bar ausgezahlt. Wer die Leistungen im vergangenen Jahr nicht in Anspruch genommen habe, der könne dies noch bis Juni 2018 tun.
2. Verhinderungspflege
Jährlich stehen ab Pflegegrad zwei bis zu 1.612 Euro für die Entlastung der pflegenden Angehörigen zur Verfügung. Wurde noch kein Geld aus der Kurzzeitpflege beansprucht, so könne dieser Betrag noch um bis zu 806 Euro aufgestockt werden. Diese Leistungen können nicht ins Folgejahr übertragen werden.
Veil zufolge unterstützt die Pflegekasse also jeden Pflegebedürftigen ab dem zweiten Pflegegrad für die ambulante Betreuung mit jährlich bis zu etwa 4.000 Euro. Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen können zugelassene Dienstleister eingesetzt werden.
So engagierte Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter kommen ins Haus und seien bei Bedarf auch im Umgang mit demenziell veränderten Menschen geschult.
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