Seit Anfang 2017 gilt eine neue Einstufung von Betroffenen bei der Pflegeversicherung. Gut ein Jahr nach dem Start dieser jüngsten Pflegereform, fällt die Bewertung ihrer Wirkung jedoch äußerst unterschiedlich aus.
„Die Pflegereform bringt deutlich weniger, als von der Bundesregierung behauptet“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Die neue Einstufung von Betroffenen bei der Pflegeversicherung gilt sei Anfang 2017. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sollen unter anderem auch Beeinträchtigungen von Wahrnehmung und Erinnerung etwa bei Demenz besser berücksichtigt werden.
Reform greift bei niedrigem Pflegegrad
Brysch sagte unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium, zwar habe es Ende letzten Jahres 351.000 Leistungsbezieher mehr als im Vorjahr gegeben.
Doch mit 241.000 Betroffenen sei der größte Teil davon in den neuen Pflegegrad eins eingestuft worden. „Dieser dient vor allem der Vorbeugung.“
Ihnen stünden 125 Euro für hauswirtschaftliche Hilfe durch einen professionellen Anbieter zur Verfügung. An entsprechenden Anbietern mangele es.
„Bei den Pflegebedürftigen in den Pflegegraden zwei bis fünf ist der Anstieg dagegen mit den Vorjahren vergleichbar.“ Die Zunahme betrage hier unter vier Prozent.
Bedarfsgerechte Angebote nötig
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung hatten eine positive Bilanz gezogen. „Mit der neuen Begutachtung konnten im Vergleich zu 2016 rund 304.000 Versicherte neu anerkannt werden“, sagte der Geschäftsführer ihres Verbands (MDS), Peter Pick.
Zum Start der Reform hatte der MDS mit rund 200.000 zusätzlichen Personen gerechnet, mittelfristig sollen es laut Regierung 500.000 sein.
Mehr Menschen hätten früheren und besseren Zugang zu den Leistungen bekommen, sagte Pick. Nun müssten bedarfsgerechte Angebote weiterentwickelt werden, ambulant und stationär, etwa in neuen Wohnformen und bei ergänzenden Unterstützungen. (dpa-AFX)
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