Privater Pflegeschutz: Versichern statt verdrängen!

Auch dank des medizinischen Fortschritts werden die Menschen immer älter. Das ist einerseits ein Anlass zur Freude. Andererseits belastet diese Entwicklung unsere Gesellschaft finanziell immer stärker.

Die Wald-Kolumne

Matthias-Wald-Swiss-Life
„Berater sollten sich zur Gewohnheit machen, ihre Kunden bei der Altersvorsorge auch auf den privaten Pflegeschutz hinzuweisen.“

Unser Sozialsystem gleicht zunehmend einer tickenden Zeitbombe. Vor allem in der Pflege steigen die Kosten. Dafür sorgte zuletzt das Anfang 2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz.

Nach Angaben der Bundesregierung kletterten die Pflegekosten seither um rund 20 Prozent. Ein Grund: Seit der Reform werden beispielsweise auch Demenzerkrankungen bei der Einstufung berücksichtigt.

In diesem Zuge stieg die Zahl der Anspruchsberechtigten gegenüber dem Vorjahr um 250.000 Menschen. Ein Einmaleffekt war das nicht – alleine die demografische Entwicklung wird dafür sorgen, dass dieser Trend anhält.

Häusliche Pflege immer seltener möglich

Aber auch die wachsende Mobilität von Berufstätigen sowie der Zerfall von Großfamilien bewirken steigende Aufwendungen. Denn immer weniger junge Menschen sind bereit oder in der Lage, daheim für ihre Angehörigen zu sorgen. Stationäre Pflege kostet jedoch deutlich mehr als die Versorgung in den eigenen vier Wänden.

Das Thema wäre zu schultern, wenn die Sozialträger für eine angemessene Versorgung aufkommen könnten. Davon sind wir jedoch weit entfernt. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt in vielen Fällen nur einen Teil der entstehenden Aufwendungen ab.

So liegt beispielsweise bei einer stationären Pflege der Eigenanteil bei durchschnittlich 1.500 Euro monatlich. Können die Betroffenen diese Summe aus eigener Kraft nicht aufbringen, prüfen die Behörden, welche zusätzlichen Beiträge Kinder oder sogar Enkelkinder bezahlen können.

Hohe Kosten für Angehörige

Vor allem Gutverdiener – und mitunter auch deren Ehepartner – müssen dann tief in die Tasche greifen. Außerdem können die Behörden auf das von den Pflegebedürftigen selbst angesparte Vermögen zugreifen.

Das Sozialamt berücksichtigt dabei Kontoguthaben ebenso wie das hart erarbeitete Häuschen, auf das eine Zwangshypothek eingetragen werden kann.

Gehälter, Renten, Immobilien – werden die Pflegekosten nicht anderweitig abgedeckt, steht bis auf einen Schonbetrag und ein monatliches Taschengeld alles im Feuer.

Seite zwei: Private Vorsorge ist notwendig

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