Privathaftpflicht: BdV warnt vor Deckungslücken

Auf eine Privathaftpflichtversicherung sollte laut dem Bund der Versicherten (BDV) kein Verbraucher verzichten. Doch obwohl nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts schon etwa 85 Prozent der deutschen Haushalte derart abgesichert sind, bestehen oft Deckungslücken.

Privathaftpflichtversicherte sollten ihre Verträge überprüfen und die Deckungssumme gegebenenfalls erhöhen.

Wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, der ist ihr zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Die gesetzliche Haftpflicht sieht laut BDV eine in der Höhe unbegrenzte Haftung mit dem eigenen Vermögen vor.

Schon eine kleine Unachtsamkeit könne schwere Sach- oder Personenschäden mit hohen Folgekosten nach sich ziehen und so die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Eine Privathaftpflichtversicherung decke die gängigen Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens ab.

„Ebenso wichtig wie der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist die Vereinbarung einer ausreichend hohen Deckungssumme“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

Niedrige Deckungssummen in alten Verträgen

Der BdV empfiehlt, die Deckungssumme so hoch wie möglich zu vereinbaren – mindestens jedoch 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

Gerade in älteren Versicherungsverträgen seien oft zu niedrige Deckungssummen vereinbart – teilweise von nur einigen 100.000 Euro. Das könne zu erheblichen Deckungslücken führen.

„Alle Versicherten sollten daher ihre Policen auf ausreichende Deckung überprüfen – das gilt auch für andere Haftpflichtverträge wie Haus- und Grundbesitzer- sowie Tierhalterhaftpflichtversicherungen„, rät die Verbraucherschützerin.

Anbieterwechsel kann sich lohnen

Bei einer zu geringen Deckungssumme können Versicherte diese entweder im bestehenden Vertrag erhöhen oder in einen anderen Tarif beziehungsweise zu einem anderen Versicherer wechseln.

„Das kann sich unter Umständen auch deswegen lohnen, weil es in den Bedingungswerken der Privathaftpflichtversicherungen in den vergangenen Jahren deutliche Verbesserungen gegeben hat“, erläutert Boss.

Beispielsweise seien viele Bedingungswerke um eine Forderungsausfallversicherung ergänzt worden. Häufig seien mittlerweile auch Schäden an gemieteten beziehungsweise geliehenen Gegenständen mitversichert. (bm)

Foto: Shutterstock

 

Mehr Beiträge zum Thema Haftpflichtversicherung:

Google: Die gefragtesten Haftpflichtversicherer

Neubau: Die wichtigsten Versicherungen für Bauherren

Boom bei E-Bikes: Branche fürchtet generelle Versicherungspflicht

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments