Die Rentner in Deutschland sollen durch eine milliardenschwere Reform vor zu geringen Altersbezügen geschützt werden. Besonders die Renten von Müttern und Vätern sowie jene von krankheitsbedingten Frührentnern sollen aufgebessert werden.
Zudem sollen rund drei Millionen Geringverdiener mit Einkommen bis 1.300 Euro entlastet werden. Das sieht ein Rentenpaket vor, das Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Freitag in Berlin präsentierte.
„Nach einem Leben voller Arbeit soll man im Alter ordentlich abgesichert sein“, sagte er. Der „Rentenpakt“ soll in der Rentenversicherung bis 2025 rund 30 Milliarden Euro kosten.
Dabei entfallen rund 19 Milliarden Euro auf Beitrags- und rund 11 Milliarden auf Steuermittel des Bundes. Für eine Obergrenze beim Beitragssatz bei 20 Prozent will der Bund durch einen Demografiefonds vorsorgen, in den von 2021 bis 2024 acht Milliarden Euro fließen sollen.
Rente als Säule der Alterssicherung
Heil schickte sein Rentenpaket in die Abstimmung der Regierung. Die Union signalisierte Zustimmung. Das Gesetz soll ab Jahresanfang 2019 gelten.
Viele Menschen fragten sich: „Reicht meine Rente später für ein gutes Leben?“, so Heil. „Mein Ziel ist es, dass wir dieses Kernversprechen des Sozialstaats jetzt erneuern.“
Die gesetzliche Rente müsse die zentrale Säule der Alterssicherung bleiben. Diese Verlässlichkeit sei auch wichtig als Reaktion auf „politische Scharlatane“, sagte Heil mit Blick auf die AfD, die derzeit um ein Rentenkonzept ringt.
Garantierte Haltelinie
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, soll das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent stabilisiert, der Beitragssatz mit einer Obergrenze von 20 Prozent versehen werden.
Das Rentenniveau ist das Verhältnis zwischen einer Rente nach 45 Jahren Durchschnittslohn und dem aktuellen Durchschnittsverdienst – es zeigt, ob die Renten den Löhnen hinterherhinken.
Die „Haltelinie“ auf Höhe des heutigen Sicherungsniveaus soll durch einen Automatismus garantiert sein. Im geplanten Demografiefonds gesammelte Steuermilliarden sollen dafür sorgen, dass dennoch der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigt.
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