Rente: Eltern profitieren von Kindererziehung

Für Zeiten der Kindererziehung können Eltern erheblich von Leistungen der Rentenversicherung profitieren. Darauf weist aktuell die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Ein Jahr Kindererziehung erhöht die monatliche Rente aktuell um 31 Euro im Westen und um 30 Euro im Osten.

Bei mehr als 9,5 Millionen Renten werden Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung rentensteigernd berücksichtigt.

Außerdem können während der Kindererziehung laut Bund Rentenanwartschaften aus einer Beschäftigung mit geringem Verdienst besser bewertet und Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen werden. Darüber hinaus können während dieser Zeit staatliche Zulagen zur Riester-Rente bezogen werden.

Für Kinder die bis 1991 geboren wurden, werden die ersten beiden Lebensjahre bei der Rentenberechnung berücksichtigt, für Geburten ab 1992 sogar die ersten drei Jahre.

Koalition weitet Kindererziehungszeiten aus

Dabei werden die Berechtigten jeweils so gestellt, als würden sie das aktuelle Durchschnittseinkommen von 38.000 Euro pro Jahr verdienen und auf dieser Basis Beiträge zahlen. So erhöhe ein Jahr Kindererziehung die monatliche Rente derzeit um 31 Euro im Westen und 30 Euro im Osten.

Im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD der Rentenversicherung Bund zufolge eine Ausweitung der Kindererziehungszeiten um ein weiteres Jahr für Kinder die vor 1992 geboren wurden. Dies solle für Mütter und Väter gelten, die drei oder mehr Kinder erzogen haben.

Bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres schließen Zeiten der Kindererziehung Lücken im Versicherungsverlauf und werden auf Mindestversicherungszeiten für verschiedene Leistungen der Rentenversicherung angerechnet.

Anwartschaften aufwerten 

Dazu zähle beispielsweise die Altersrente für langjährig Versicherte, die nach 35 Versicherungsjahren schon ab einem Alter von 63 Jahren in Anspruch genommen werden könne.

Auch die Rente könne durch diese Zeiten erhöht werden. So sei es möglich die Rentenanwartschaft aus einer zeitgleichen Beschäftigung mit einem geringen Verdienst um bis zu 50 Prozent aufzuwerten.

Wer mindestens 25 Versicherungsjahre zurückgelegt habe, der könne profitieren. Auch müsse das Kind das dritte Lebensjahr vollendet haben.

Zulagen zur Riester-Rente

Laut Rentenversicherung Bund besteht während der Kindererziehungszeit eine Förderberechtigung für staatliche Zulagen zur privaten Riester-Rente.

Im Jahr betragen die Zulagen bis zu 175 Euro für die Förderberechtigten selbst und bis zu 300 Euro für jedes ihrer nach 2007 geborenen Kinder. Für vor 2008 geborene Nachkommen betrage die Zulage 185 Euro pro Kind. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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