Verbraucherschützer fordern den Gesetzgeber zum Einschreiten gegen doppelte Kosten bei der Riester-Rentenversicherung auf. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sieht grundsätzlich Reformbedarf bei der Riester-Rente.
„Die mehrfache Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten muss gesetzlich unterbunden werden. Kosten dürften nur entstehen, wenn die Gesamtsparleistung der Verbraucher auch wirklich steigt“, sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband, am Freitag mit Blick auf einen bekannt gewordenen Fall.
Hintergrund ist der Fall eines Versicherten, der nach einigen Jahren die Kinderzulage erhielt. Dadurch sank sein Eigenbeitrag, auf den er Abschluss- und Vertriebskosten gezahlt hatte.
Die Württembergische Lebensversicherung verlangte auf die Kinderzulage den Angaben zufolge ein zweites Mal Abschluss- und Vertriebskosten, obwohl die Gesamtsparleistung konstant blieb.
Nur Einzelfälle?
Zugleich kündigte sie an, dass der Kunde nach dem Wegfall der Zulage erneut mit diesen Kosten auf die dann wieder erhöhten Eigenbeiträge rechnen müsse.
Die Württembergische erklärte, doppelt abgerechnete Abschluss- und Vertriebskosten stellten „eine nur in sehr seltenen Einzelfällen vorkommende Konstellation dar“.
Das Unternehmen bemühe sich auch hier immer um kulante Regelungen. Verbraucherschützer fürchten dagegen, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt.
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