Sozialverband VdK: Mütterrente nicht auf Grundsicherung anrechnen

Der Sozialverband VdK hat die Bundesregierung zu Korrekturen bei der Mütterrente aufgefordert, um zu verhindern, dass diese bei ärmeren Frauen auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird.

Die höhere Mütterrente wird laut VdK bei Bezieherinnen von Grundsicherung „sofort einkassiert“.

„Eigentlich waren die Verbesserungen dafür gedacht, gerade armen alten Müttern ein höheres Einkommen zu verschaffen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Mittwoch.

Die höhere Mütterrente werde bei Bezieherinnen von Grundsicherung aber „sofort einkassiert“. „Gerade arme Mütter haben also gar nichts von den höheren Leistungen.“

Drittes Erziehungsjahr wird anerkannt

Die Mütterrente II sieht vor, dass erziehende Mütter oder Väter von mehr als zwei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, auch das dritte Erziehungsjahr bei der Rente anerkannt bekommen.

Das haben CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte sein Rentenpaket am vergangenen Freitag vorgestellt. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

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