Bafin will Provisionen begrenzen

Die Finanzaufsicht Bafin will Höchstgrenzen für die Belastung der Kunden in der Lebensversicherung durch Vertriebskosten durchsetzen. Im Klartext heißt das, es soll eine Obergrenze für Provisionen geben.

Den Vorschlag hat Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht der Bafin, auf einer internen Tagung der Branche unterbreitet.

Versicherer sollen danach künftig regulär höchstens 2,5 Prozent der insgesamt vom Kunden während der Laufzeit eines Vertrages zu zahlenden Beiträge für Provisionen an Makler und Vertriebsorganisationen ausgeben dürfen, heißt es in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ).

Weitere 1,5 Prozent dürften Versicherer aufgrund vorher festgelegter Qualitätskriterien vom Kundenkonto wegüberweisen: Vermittler mit einer geringen Kündigungsquote und wenig Beschwerden kämen so auf insgesamt vier Prozent Entgelt für ihre Dienste.

Bafin bestätigt Bericht

Wenn der Versicherer einem Vermittler darüber hinaus Dienstleistungen für IT, Marketing oder anderes vergütet, dürfe das die Summe nicht übersteigen, die ein fremder Dienstleister verlangen würde.

Den auf Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz basierenden Vorschlag habe Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht der Bafin, auf einer internen Tagung der Branche unterbreitet. Die Bafin habe dies bestätigt, schreibt die „SZ“.

Der Vorstoß kommt im Vorfeld der in diesem Jahr anstehenden Überprüfung und Bewertung der Wirkweise des LVRG. Bereits im Mai ist ein entsprechender Bericht des Bundesfinanzministeriums zu erwarten. Die Abschlusskosten sind zwar seit Einführung des LVRG von 7,6 auf 6,8 Milliarden Euro in 2017 gesunken. Dies sei jedoch offensichtlich keine ausreichende Reduzierung. (kb)

Foto: Bafin

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