Urlaub: Die wichtigsten Versicherungen für Reisende

Zahlreiche Bundesbürger planen schon jetzt ihren Sommerurlaub. Wo es sie dabei auch hinzieht, sollte bei der Urlaubsplanung auch an das Thema Versicherungen gedacht werden. Der Bund der Versicherten (BdV) erklärt, welche Absicherungen noch ins Reisegepäck gehören.

Egal ob Strand, Berge oder Städteurlaub – ein Unfall oder eine Erkrankung mit entsprechenden Folgekosten kann überall passieren.

Die wichtigste Versicherung bei Auslandsreisen sei die Auslandsreisekrankenversicherung. Diese ist laut Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV, „unverzichtbar“, da sie Kosten für eine Behandlung im Ausland deckt, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden.

Außerdem trage sie unter anderem die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, der sonst sehr teuer werden könne. Gute Tarife zahlen schon dann einen Rücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar sei.

Auch für privat Krankenversicherte sei es sinnvoll, die Rechnungen beim Auslandsreisekrankenversicherer einzureichen. So könne eine Selbstbeteiligung vermieden und der Anspruch auf Beitragsrückerstattung der PKV behalten werden.

Weitere wichtige Absicherungen

Um auf mögliche Einkommenseinbußen durch die Folgen eines schweren Unfalls oder einer Erkrankung vorbereitet zu sein, sei eine Arbeitskraftabsicherung – beispielsweise durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – von höchster Wichtigkeit.

Weiterhin sei auch die Privathaftpflichtversicherung im Urlaub existenziell wichtig, da sie greife, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten einen Schaden zufüge.

Bei langen oder teuren Reisen könne auch eine Reiserücktrittsversicherung nützlich sein, wenn Kinder oder ältere Personen zur Familie gehören.

„Sie zahlt, wenn die Reise aus einem wichtigen Grund nicht angetreten werden kann – etwa bei einem Todesfall oder Unfall eines Mitreisenden oder Angehörigen – und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert“, so BdV-Expertin Boss. Zusätzlich könne auch der Abbruch der Reise und die unfreiwillige Verlängerung abgesichert werden. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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