Zwei Drittel der deutschen Insolvenzverwalter kritisieren, dass sich die Manager-Versicherung von Geschäftsführern bei der Auszahlung von Versicherungssummen querstellt. Das geht aus einer aktuellen Umfrage unter 75 erfahrenen Insolvenzverwaltern hervor.
Die Untersuchung führte der D&O-Versicherers VOV gemeinsam mit dem Deutschen Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) durch. Dabei sei deutlich geworden, dass die Assekuranzen häufig oder sehr häufig die geltend gemachte Forderungshöhe bestreiten.
Etwas weniger als die Hälfte beklage eine grundsätzliche Ablehnungshaltung. Gleichzeitig müssen die Befragten jedoch zugeben, dass kein einziger Anspruch vollumfänglich durchgehe.
Insolvenzverwalter in einem Dilemma
VOV gibt zu bedenken, dass viele der gestellten Forderungen zu hoch greifen und zumindest teilweise auch nicht plausibel seien. In der Regel vergleichen sich die Streitparteien außergerichtlich. Das werde auch von den Anspruchstellern selbst bestätigt.
Über die Hälfte der Insolvenzverwalter einige sich dabei jedoch auf einen Betrag, der deutlich unterhalb der ursprünglich geforderten Summe liege. „Insolvenzverwalter stecken in einem Dilemma“, sagt VOV-Chef Diederik Sutorius.
„Die Gläubiger wollen möglichst viel Geld retten. Insolvenzverwalter, die zu wenig fordern, müssen sich häufig verantworten und können für entgangene Schadenersatzzahlungen selbst zur Kasse gebeten werden.“
Rechtslage häufig verwirrend
Häufig zum Streitpunkt werden Zahlungen, die ein Geschäftsführer geleistet hat, obwohl das Unternehmen bereits insolvenzreif gewesen ist, so VOV und DIAI. Fließen trotzdem Gelder, so müssen Manager dafür nach Paragraf 64 des GmbH-Gesetzes privat einstehen.
Dem Oberlandgericht (OLG) Celle zufolge handelt es sich dabei jedoch um einen Vermögensschaden (Aktenzeichen 8 W 20/16). Dass Versicherer solche Schäden daher selten oder nie erstatten, bestätigen 59 Prozent der Insolvenzverwalter.
Weitere 32 Prozent sprechen von gelegentlichen Zahlungen. Diederik Sutorius von der VOV gibt Entwarnung: „Aktuelle Vertragsbedingungen decken das Haftungsrisiko für Manager ausdrücklich ab, falls sie nach Insolvenzreife weitere Zahlungen leisten.“
Nicht allein auf Computer verlassen
Doch nicht nur unklare Rechtslagen führen zu Auseinandersetzungen mit dem D&O-Versicherer. Das DIAI kritisiere etwa, dass selbst Forderungen in Millionenhöhe häufig unzureichend begründet werden.
„Jede zweite Inanspruchnahme gegen einen D&O-Versicherer bleibt hinter den Standards zurück, die für eine erfolgreiche Klage gegen einen betroffenen Geschäftsführer einzuhalten wären“, erklärt Professor Hans Haarmeyer vom DIAI.
Mit moderner Software sei die Schadenhöhe zwar relativ leicht zu ermitteln. „Insolvenzverwalter sollten sich nicht allein auf die Summen verlassen, die der Computer auswirft“, so Professor Haarmeyer. (bm)
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