Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Rahmen eines kostenlosen Bonusprogramms Geldprämien oder Kostenzuschüsse von teilweise mehreren Hundert Euro pro Jahr an. Oft wird dies jedoch von den Versicherten nicht genutzt oder die Frist zur Einreichung versäumt, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Rahmen eines Bonusprogramms – teilweise auch als Bonusmodell bezeichnet – Geldprämien oder Kostenzuschüssen von teilweise mehreren Hundert Euro pro Jahr an. Die Krankenkassen wollen mit ihren Bonusprogrammen Anreize schaffen, dass die Versicherten an gesundheitsförderlichen Programmen und ärztlichen Untersuchungen teilnehmen.
Fristen nicht verstreichen lassen
Um die Prämien oder Kostenzuschüsse zu erhalten, muss oftmals eine bestimmte Anzahl von gesundheitsfördernden Maßnahmen absolviert werden. „Allerdings verschenken Krankenversicherte die Geldprämien oder Kostenzuschüsse aus dem Bonusprogramm ihrer Krankenkasse nach unseren Erfahrungen oft aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit. Zudem werden nicht selten die Fristen zur Einreichung versäumt. Bei manchen Kassen, z.B. BKK MobilOil, endet die Frist zum 31. März 2018 für Maßnahmen in 2017. Betroffene
Versicherte sollten sich also noch schnell bei Ihrer Kasse erkundigen“, rät GVI-Präsident Siegfried Karle. (fm)
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