Wann ist eine Rentenberatung sinnvoll?

Das Rentenrecht ist für Laien kompliziert und unüberschaubar. Dies liegt an Gesetzesänderungen in der Vergangenheit, wie beispielsweise die Anhebung der Altersgrenzen für den Renteneintritt.

Gastbeitrag von Sabine Büchner, Deutsche Makler Akademie (DMA)

Sabine Büchner: „Die Rententhematik betrifft nicht nur die so genannten rentennahen Jahrgänge.“

Auch Möglichkeiten der vorzeitigen Altersrenten und des flexibleren Übergangs in die Rente durch geänderte Hinzuverdienstregelungen, Neuregelungen der Mütterrente sowie die Regelungen zur Versicherungspflicht verkomplizieren die Situation.

Gleichzeitig steigt der Bedarf an einer optimalen Planung und Gestaltung des Ruhestandes dank höherer Lebenserwartung und Aktivität durch professionelle Beratung.

Bei den potentiellen Rentnern besteht großes Interesse an Informationen hinsichtlich des für sie günstigsten Eintritts in den Ruhestand und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen. Der Ruhestand soll planbar sein und die Rentenansprüche effektiv ausgeschöpft werden.

Thematik betrifft auch junge Menschen

Die Rententhematik betrifft nicht nur die so genannten rentennahen Jahrgänge. Auch junge Menschen werden durch die stetige Flexibilisierung des Arbeitslebens, atypische Beschäftigungsverhältnisse, lückenhafte Versicherungsbiografien und die gesellschaftlichen Diskussionen zum demografischen Wandel bereits frühzeitig mit der Frage nach der Vorsorge für das Alter konfrontiert.

Eine rechtzeitige Rentenberatung kann Klarheit über den zusätzlichen Bedarf an Vorsorge über die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus bringen und entsprechende Planungen ermöglichen.

Gesetzlich Versicherte, die ihr 27. Lebensjahr vollendet und mindestens eine Wartezeit von 5 Jahren haben, erhalten von der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig eine Renteninformation, die Auskunft über die bestehenden Ansprüche sowie die Höhe der derzeitigen und künftigen Leistung gibt.

Versorgungsausgleich im Scheidungsfall

Gleichzeitig sollte das Versicherungskonto regelmäßig auf bestehende Lücken und fehlerhafte Eintragungen überprüft werden, um im Leistungsfall die Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen oder die Möglichkeiten zur Zahlung oder Nachzahlung von Beiträgen nutzen zu können.

Auch im Zuge eines Scheidungsverfahrens ist regelmäßig ein Versorgungsausgleich und somit eine Kontenklärung durchzuführen. Weiterhin können sich Beschäftigungen im Ausland auf die Rentenansprüche auswirken.

In der EU und vielen Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, können Rentenanwartschaften erworben werden, die auch Auswirkungen auf die inländische Rente haben.

Kompetente Beratung im gesamten Verfahren

Ein hoher Beratungs- und Vertretungsbedarf besteht bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten und das bereits im Rentenantragsverfahren sowie in Fällen, in denen die Ansprüche abgelehnt worden sind, was in der Mehrzahl Anträge auf Erwerbsminderungsrenten betrifft.

Eine fachkundige Beratung ist auch in Fällen angezeigt, wenn eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit angestrebt wird. Um böse Überraschungen und Beitragsnachzahlungen – auch durch missverständliche Angaben – zu vermeiden, sollte eine Beratung bereits im Statusfeststellungsverfahren erfolgen.

In diesem ist zu klären, ob eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit vorliegt. Sinnvoll ist eine kompetente Betreuung im gesamten Verfahren, weil die Materie auch aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sehr komplex ist und nicht jede selbstständige Tätigkeit zum Vorliegen von Versicherungspflicht führt.

Eine frühzeitige sachkundige Beratung kann helfen, Sicherheit und Klarheit in die komplizierte Materie des Rentenrechts zu bringen.

Autorin Sabine Büchner ist freiberufliche Rentenberaterin und Trainerin der DMA für diesen Themenbereich.

Foto: Deutsche Makler Akademie

 

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