In zwölf deutschen Bundesländern können sich Schüler im Februar auf die Winterferien freuen. Für viele Deutsche geht es dann auf die Skipisten der Nation und der Nachbarländer. Welche Versicherungen dabei besonders wichtig sind, erklärt der Bund der Versicherten (BdV).
Dem BdV zufolge sollte vor Reiseantritt unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. „Sie übernimmt die Behandlungskosten bei Urlaub im Ausland sowie den Rücktransport nach Hause“, weist BdV-Pressesprecherin Bianca Boss hin.
Die gesetzliche Krankenkasse übernehme die Behandlungskosten bestenfalls in der üblichen Höhe des Urlaubslandes, maximal aber das, was in Deutschland regulär wäre. Die Auslandsreisekrankenversicherung könne dann die Differenz übernehmen.
Kosten für Rücktransport sparen
Diese empfehle sich außerdem, da sie auch den Rücktransport nach Hause bezahle. „Am besten ist es, wenn der Versicherer einen Rücktransport bereits dann zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist“, so Boss.
Meist ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung laut BdV auch für Privatversicherte sinnvoll, besonders falls die PKV keine Kosten für den Rücktransport übernimmt.
Zudem sei sie empfehlenswert, um einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden oder einen hohen Selbstbehalt zu vermeiden.
Haftpflichtversicherung kann Existenz retten
Um auch Unfälle abzusichern, die eine Invalidität zur Folge haben, seien eine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vernünftig.
Erstere leiste in solchen Fällen die vereinbarte Einmalzahlung oder die Rente, während eine BU-Police die vereinbarte Rente zahle, wenn der Verunglückte seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben könne.
Sollten bei der Abfahrt Dritte zu Schaden kommen und entsprechende Ansprüche stellen, so kann eine Privathaftpflichtversicherung laut BdV von großer Bedeutung sein, da gerade Personenschäden schnell sechsstellige Summen erreichen.
„Die Privathaftpflichtversicherung zahlt im Schadenfall bei berechtigten Ansprüchen und kümmert sich zudem auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche – notfalls sogar vor Gericht“, erläutert die Verbraucherschützerin.
Keine Empfehlung für Sportgeräte-Versicherung
Um ihre Ausrüstung für den Fall von Beschädigung oder Diebstahl abzusichern, schließen Wintersportler häufig Sportgeräte-Versicherungen ab.
Von diesen Policen sei jedoch abzuraten, bei der Höhe der Entschädigung meist eine Obergrenze festgelegt sei, meist auch eine Selbstbeteiligung bestehe und nur eine Zeitwerterstattung gelte. (bm)
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