Work-Life-Balance: Was beim Sabbatical zu beachten ist

Der ‚Sabbat‘ (hebräisch: Schabbat – deutsch: ‚Ruhepause‘) ist im Judentum der siebte Wochentag, ein Ruhetag, an dem keine Arbeit verrichtet werden soll. Das Sabbatical oder das Sabbatjahr ist ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub. Laut einer Xing-Umfrage hat jeder Zehnte bereits eine Auszeit genommen. 21 Prozent würden es gerne tun. Von so einer längeren beruflichen Ruhephase können nicht nur Arbeitnehmer sondern auch Arbeitgeber profitieren.

 

Das Interesse an einem Ausstieg auf Zeit ist groß. Jeder fünfte Arbeitnehmer würde gern befristet eine Pause einlegen.

 

(K) ein Recht auf Sabbatical?

Eine Auszeit von bis zu zwölf Monaten mit Rückkehrgarantie an Ihren angestammten Arbeitsplatz könnte auch Sie reizen? Einen Anspruch auf einen Ausstieg aus dem Job auf Zeit gibt es grundsätzlich nicht. Ausnahmen sind spezielle Regelungen für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Teilweise gibt es in Unternehmen tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen, die einen Anspruch darauf entstehen lassen können. Aber oft ist es eine Frage von individuellen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ob, wie lange und zu welchen Konditionen eine solche Freistellung durchgeführt wird.

Es kann sich somit für Sie lohnen, sich im Unternehmen zu informieren, ob es dort bereits Erfahrungen mit Sabbaticals gibt und welche Modelle zur Anwendung kamen. Empfehlenswert ist es, mit Kollegen im Unternehmen zu sprechen, die eine solche Auszeit bereits umsetzen konnten, und von ihren Erfahrungen zu profitieren.

Sabbatical als unbezahlter Sonderurlaub

Beim unbezahlten Urlaub wird der Job für einen bestimmten Zeitraum auf Eis gelegt. Das Arbeitsverhältnis beziehungsweise der Arbeitsvertrag enden nicht, so dass Sie nach der Auszeit einen Anspruch auf Rückkehr haben. Auch der Kündigungsschutz bleibt vollständig bestehen.

Das bedeutet aber auch: Im Sabbatjahr gibt es weder Lohn noch Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber. Ihr Versicherungsschutz in der Sozialversicherung – und damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung – bleibt zwar noch für einen Monat bestehen, endet dann aber und Sie müssen sich selbst weiterversichern.

Seite 2: Sabbatical über Lebensarbeitszeitkonto

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