Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen zur Aufsicht über den freien Finanzvertrieb und deren Verlagerung auf die BaFin enthält kaum neue Erkenntnisse. Das allerdings ist auch schon eine Information. Der Löwer-Kommentar
Der Bundesregierung liegen kaum Informationen zu einem Großteil der Fragen vor, die ihr die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Überwachung und Kontrolle beim Vertrieb von Finanzprodukten“ gestellt hat.
Das geht aus der Antwort auf die Anfrage hervor, die das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) namens der Bundesregierung erteilt hat. Umfangreich sind lediglich die statistischen Angaben zu der Anzahl der Vermittler mit Zulassung nach den Gewerbeordnungs-Paragrafen 34d (Versicherungen), 34f (Finanzanlagen), 34h (Honorarberater) oder 34i (Darlehen).
Zudem betont die Bundesregerung, dass nur 34f-Vermittler und Honorarberater unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellt werden sollen. Sie würden anders als die Versicherungs- und Darlehensvermittler Finanzinstrumente vermitteln. „Insofern besteht ein sachlicher Unterschied“, so die Begründung dafür, dass letztere weiterhin der Gewerbeaufsicht unterliegen sollen.
„Keine Erkenntnisse“
Auf die meisten anderen Fragen der Grünen hingegen heißt die Antwort: „Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.“ Dazu zählen:
• die Anzahl der Schadensfälle durch 34f-Vermittler und das Schadensvolumen
• die Anzahl der jährlichen WP-Prüfberichte von 34f-Vermittlern, die Verstöße aufzeigen
• Anzahl und Höhe der verhängten Bußgelder für solche Verstöße
• die Anzahl der Fälle, in denen einem Vermittler die Zuverlässigkeit aberkannt wurde
• der prozentuale Anteil der langfristigen Geldanlagen, die vorzeitig und mit Verlust abgebrochen werden
• die Anzahl der Verbraucherbeschwerden und Beschwerdegründe bei den Gewerbeämtern bezüglich der Vermittlung von Finanzprodukten im „grauen“ Kapitalmarkt