Ebenfalls passen muss die Bundesregierung unter anderem in Bezug auf die finanziellen Ressourcen der Bundesländer für die Beaufsichtigung der Finanzanlagenvermittler sowie nach den benötigten Personenstunden für eine Routineprüfung der Gewerbeämter in Relation zur BaFin.
Auch die Antwort auf die Frage, wie verfahren werden soll, wenn jemand mehrere 34er-Zulassungen besitzt und mit der einen der BaFin- und mit der anderen der Gewerbeaufsicht unterliegt, gibt wenig her: „Die Überlegungen für diesen Fall zur Einführung von Regelungen zum Informationsaustausch zwischen den jeweiligen Aufsichtsbehörden sind noch nicht abgeschlossen.“
„Zügige Übertragung an die BaFin angestrebt“
Altmaier weiß also nur, dass er nichts weiß. Weder über die Qualität und die Ergebnisse der heutigen Gewerbeaufsicht, noch über konkrete Belege zu etwaigen Defiziten bei den Finanzdienstleistungen, noch über die Kosten oder die Organisation der geplanten BaFin-Aufsicht.
Trotzdem betont – wie schon im März das Finanzministerium von Olaf Scholz (SPD) auf eine Anfrage der FDP – nun auch das Wirtschaftsministerium: „Die Bundesregierung strebt eine zügige Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin an.“ Einzelheiten der künftigen Ausgestaltung seien „Gegenstand andauernder, interner Erörterungen der beteiligten Ressorts“.
Die Sache wird also aus rein ideologischen Gründen und wegen dumpfer Vorurteile vorangetrieben – valide Informationen jedenfalls liegen offenkundig nicht vor. Zu nichts.
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