Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist seit über einem Jahr in Kraft. Viel bewirkt hat es noch nicht. Nach wie vor ist der Nachholbedarf bei der betrieblichen Altersversorgung groß. Nun zeigt die achte Ausgabe der bAV-Studie der Generali Deutschland, das fast jeder zweite Betrieb das eigene bAV-Angebot durch die neuen Möglichkeiten des (BRSG) aber ausbauen möchte.
Noch ist kein Sozialpartnermodell (SPM) an den Start gegangen, doch der Mittelstand nutzt immer mehr Elemente des BRSG, um das eigene bAV-Angebot für die Mitarbeiter attraktiver zu machen. So bereitet sich jeder zweite Betrieb seit Jahresbeginn auf die Weitergabe der 15-prozentigen SV-Ersparnis des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor.
Das ergibt die aktuelle Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2019“ der Generali Deutschland, des F.A.Z.-Fachverlag und F.A.Z.-Instituts, die auf einer repräsentativen forsa-Umfrage unter 200 bAV-Verantwortlichen in deutschen mittelständischen Unternehmen basiert.
Allerdings wirkt sich das BRSG noch nicht spürbar auf die Marktdurchdringung in Deutschland aus. So vermeldet der Mittelstand für die Mitarbeiter, die eine bAV nutzen und über eine Anwartschaft verfügen, gegenüber dem Vorjahr nur eine leicht gestiegene Marktdurchdringung von 44,3 Prozent.