Betriebsrenten: Sechs Millionen sind von Doppelverbeitragung betroffen

Im Streit um Entlastungen für Betriebsrentner wächst der Druck auf die Bundesregierung. Immer mehr Betroffene beklagen sich bei den Sozialverbänden, so Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK, gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

VdK Präsidentin Verena Bentele. Startschuss #rentefüralle / ( © Henning Schacht / berlinpressphoto.de ) /

Bentele betonte: „Doppelverbeitragung von Betriebsrenten regt unsere Mitglieder wahnsinnig auf. Jeden Monat melden sich bei uns Mitglieder, die gerade verrentet werden und jetzt erst erfahren, dass ihre schöne Betriebsrente 18 Prozent weniger wert ist.“

Etwa sechs Millionen Rentner sind betroffen

Von der sogenannten Doppelverbeitragung sind neben Betriebsrentnern auch Direktversicherte betroffen, insgesamt etwa sechs Millionen Menschen. Seit einer Reform im Jahr 2004 fällt auf beide Vorsorgearten in der Auszahlungsphase der volle Krankenkassenbeitrag an.

Die Empfänger müssen also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil an ihre Krankenkasse abführen. Zusammen mit dem Beitrag für die Pflegeversicherung werden rund 18 Prozent fällig. Bentele betonte, bei den Betriebsrenten sei mit der Neuregelung von 2004 viel Vertrauen verspielt worden.

„Niemand hätte bei diesen Konsequenzen abgeschlossen“

„Es ist natürlich so, dass niemand einen solchen Vertrag abgeschlossen hätte, wenn 1978 bekannt gewesen wäre, dass später Krankenversicherungsbeiträge auf die Auszahlungen fällig werden. Da wäre es besser gewesen, das Geld unter sein Kopfkissen zu legen, denn eine Rendite von 18 Prozent erreicht keine betriebliche Altersvorsorge.“

Zur Entlastung der Betroffenen fordert der VdK eine unverzügliche Rückkehr zum halben Beitragssatz. „Zusätzlich muss die Freigrenze von derzeit 155,75 Euro in einen Freibetrag umgewandelt werden. Dann würde der halbe Beitragssatz nur auf den Betrag fällig, der die 155,75 Euro übersteigt“, sagte Bentele.

Durch diese beiden Maßnahmen würden alle Betriebsrentner entlastet, besonders die mit einer kleinen Betriebsrente.

 

Foto: „obs/Sozialverband VdK Deutschland e.V./Henning Schacht“

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