Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat die Verankerung von Nachhaltigkeit und damit der Generationengerechtigkeit in der Verfassung gefordert. DIA-Sprecher Dieter Weirich erklärte, der Koalitionsvertrag nenne die Nachhaltigkeit das „grundlegende Ziel und den Maßstab des Regierungshandelns“.
Zur glaubwürdigen Umsetzung dieser Verpflichtung gehöre angesichts des dramatischen Wandels auch die Generationengerechtigkeit.
Weirich verwies darauf, dass einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit wie die Staatszielbestimmung Umweltschutz, die ausdrücklich auch die kommenden Generationen in den Blick nehme, oder das strukturelle Neuverschuldungsverbot durch die Schuldenbremse im Grundgesetz enthalten seien.
Wenn das Bundesverfassungsgericht die Nachhaltigkeit als „dauerhafte Befriedung von Gemeinschaftsinteressen“ definiere, dürften die aus dem Sozialstaatsprinzip ergebenden Verpflichtungen nicht auf die sozialen Bedürfnisse aktueller Generationen beschränkt werden.
Weirich sagte, die Rentenpolitik der letzten Jahre lasse die Sorge aufkommen, dass an die Interessen der Jungen zu wenig gedacht werde und dabei angesichts der Alterung der Bevölkerung auch wahlpolitische Interessen eine Rolle spielen dürften.
Seite 2: Kein fairer Interessenausgleich