Bereits zum zweiten Mal hatte ein Jugendlicher per WhatsApp zu einer großen Grillparty aufgerufen. Leider spielte die Polizei da nicht mit und unterband die Veranstaltung auf einem Grillplatz im Landkreis Heilbronn. Zudem kündigte die Beamten an, den finanziellen Aufwand für ihren aufwändigen Einsatz dieses Mal in Rechnung zu stellen. Für die Eltern dürfte der Spaß teuer werden, denn die Privathaftpflicht zahlt nicht.
Darauf weist die Württembergische Versicherung hin. Derartige Kosten würden in der Regel nicht durch eine Versicherung – auch nicht durch eine Privat-Haftpflichtversicherung – übernommen, betont der Versicherer.
Bereits im November 2018 hatten Polizeibeamte den Jugendlichen anlässlich einer ersten WhatsApp-Partyeinladung auf den Grillplatz belehrt, dass er nicht ohne weiteres zu einer größeren Veranstaltung einladen dürfe.
Denn größere Veranstaltungen müssen bei den zuständigen Behörden angemeldet und von diesen genehmigt werden. Dem Aufruf des Jugendlichen in dem sozialen Netzwerk waren 2018 nach Medienberichten über 250 Personen gefolgt.
Im März 2019 lud der Junge erneut zu einer großen Party auf denselben, in der Region sehr beliebten Grillplatz. Die Polizei bekam von diesem Aufruf jedoch Wind und verwies allein 150 Jugendliche, die der neuerlichen WhatsApp-Einladung gefolgt waren, des Platzes.
Nachdem bereits nach dem ersten WhatsApp-Aufruf eine ausführliche polizeiliche Belehrung erfolgt war, will die Polizei den finanziellen Aufwand für den durchgeführten Einsatz dieses Mal in Rechnung stellen.
Seite 2: Teure Grillparty