Vor gut zehn Jahren im Mai 2007 wurde die erste Vermittlerrichtlinie für Versicherungsvermittler verordnet – mit gutem Grund. Doch dabei blieb es nicht.
Debattenbeitrag von Karsten Allesch, Deutscher Maklerverbung
Die Richtlinie schreibt vor, dass nur fachlich qualifizierte Personen das Gewerbe eines Versicherungsmaklers ausüben dürfen.
Die Komplexität des Berufs, welche Kompetenzen in juristischen und steuerlichen Belangen, in Versicherungsrecht, Vertrieb, in Marketing und Unternehmensführung voraussetzt, macht es notwendig, dass nur interdisziplinär breit aufgestellte Personen eine Daseinsberechtigung am Markt haben.
Regulierung ohne Ende
In den darauffolgenden Jahren gab es eine lange Liste weiterer Regulierungen: die Verpflichtung zur Dokumentation bei Beratungsgesprächen etwa, auch wenn es nicht zum Vertragsabschluss kommt.
Darüber hinaus Dokumentation zur Sicherstellung, dass Kunden angemessen beraten und nur passende Produkte vermittelt werden (POG), regelmäßige Überprüfung der Risikoeignung des Kunden und Geeignet- und Angemessenheit der vorhandenen Produkte, Weiterbildungspflicht oder DSGVO (Verträge zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit jedem Dienstleister mit dem Daten getauscht werden, Aufbau innerbetrieblicher Strukturen zur Vermeidung von Datenschutzverstößen und Dokumentation, regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zum Datenschutz, Anlage eines Verfahrensverzeichnisses für alle Mitarbeitergruppen etc.). Die Liste ließe sich beliebig weiterführen.
Seite zwei: Kundenberatung kommt zu kurz