Auch bei der privaten Hausratversicherung genügt bei einem zusammengelegten Hausstand eine gemeinsame Police.
„Bestehen zwei Versicherungsverträge, können diese ab dem Tag des Einzugs auf einen einzigen reduziert werden“, erklären die Vermögensberater der DVAG.
Dazu betonen sie: „Wichtig ist, hier noch mal sicherzustellen, dass keine Unterversicherung besteht.“ In dem gemeinsam genutzten Vertrag sollten also nicht nur beide Namen eingetragen sein, sondern unbedingt auch die Versicherungssumme der Wohnfläche, die dem Besitzstand entsprechend angepasst werden muss.
Sonderkündigungsrecht für Partner
Die meisten Hausratversicherungen kalkulieren mit einer Versicherungssumme von etwa 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Gut zu wissen: Ehe- oder Lebenspartner haben beim Zusammenziehen ein Sonderkündigungsrecht bei den Altverträgen, das heißt, sie müssen nicht die üblichen Kündigungsfristen einhalten. (fm)
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