Die Pläne der EU-Kommission für eine „Europa-Rente“ als neues Vorsorgeprodukt unter der Bezeichnung „Pan European Personal Pensions Products“ (PEPP) werden konkreter. Es soll im gesamten Binnenmarkt als Produkt für die Altersvorsorge eingeführt werden.
Als EU-Rechtsrahmen für Ansparpläne soll es bestehende gesetzliche, betriebliche und nationale private Produkte ergänzen. Der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte kritisiert die Pläne. Und das aus gutem Grund.
DFK-Vorstandsvorsitzender Dr. Ulrich Goldschmidt: „Es darf bezweifelt werden, dass die Angebote der „Europa-Rente“ – angesichts der Vielfalt von Produkten mit einer breiten Palette an Anbietern wie Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften, (staatliche) Pensionseinrichtungen und Versorgungskassen – zentralen Anforderungen entsprechen werden.
Sie werden ohne weiteren großen Erklärungsbedarf gerade nicht verständlich, transparent, kostengünstig, sicher und angesichts des niedrigen Zinsniveaus gleichwohl mit attraktiven Renditechancen versehen sein. PEPP geht damit an den Bedürfnissen der Realität vorbei.“
Jede Menge Unklarheiten
Dem Vorteil einer Portabilität bei einem Umzug innerhalb der EU mit der Einsparung von Kosten beim Online-Abschluss grenzüberschreitender Angebote stehen aus Sicht des DFK die Unklarheit gegenüber, ob tatsächlich kostengünstige und langfristige, vor allem aber auch renditeträchtige, Anlagen angeboten werden können.
Und vor allem sei offen, wie die Einkommen aus Europa-Renten – zum Beispiel mit einem eigenen steuerlichen Rechtsrahmen auf der ganzen EU-Ebene – zu behandeln sein werden.
Anpassung der steuerlichen Behandlung notwendig
Eine Anpassung der steuerlichen Behandlung in den einzelnen Mitgliedsländern für die PEPP-Produkte ist die Voraussetzung, dass PEPP überhaupt Anklang findet. Die EU hat aber kein steuerpolitisches Mandat und muss also hier einen Konsens unter den Mitgliedsstaaten finden. Schließlich will die EU PEPP in den steuerlich geförderten Produkten platzieren – auch wenn ein PEPP-Produkt nicht alle Merkmale nach nationalem Recht erfüllt. Man müsste hier unter Umständen sogar eigens Ausnahmen schaffen.
Goldschmidt: „Dann kann durchaus eine für die Bürger verwirrende und intransparente Konkurrenzsituation zwischen den geförderten Produkten, in Deutschland zum Beispiel Riester etc., entstehen. Das wäre misslich und sollte verhindert werden.“
PEPP könne ansonsten auf eine verstärkte Konkurrenz für die betriebliche Altersversorgung hinauslaufen, was in Zukunft die Systeme zusätzlich unter Druck setzen würde. „Eine Markt-Verdrängung bewährter betrieblicher Altersversorgungssysteme wäre fatal“, so Goldschmidt.
Erwartungen an PEPP. die sich nicht erfüllen lassen
Alles in allem ist der DFK sicher, dass PEPP mit Erwartungen überfrachtet ist, die es nicht einlösen könne. Ein EU-Produkt könne nicht die Probleme der privaten Altersversorgung lösen, nur weil hier „grenzüberschreitende Mobilität“ draufsteht, so der DFK.
Schließlich berge auch der Prozess der Umsetzung des Vorhabens in den Trilogverhandlungen eine Intransparenz, die die Beteiligung an der Ausgestaltung unnötig verkompliziert. Goldschmidt: „Es ist genau diese Intransparenz, die die Akzeptanz europäischer Prozesse immer wieder beschädigt. Die EU sollte hier dringend positive Zeichen setzen und Transparenz schaffen – gerade vor der anstehenden Europawahl.“ (fm)
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