Wenn das Thermometer unter Null fällt, ist das traute Heim schnell von Wasserrohrbrüchen gefährdet. Gefriert das Wasser in den Leitungen, drohen Schäden am Haus und in der Wohnung – und diese sind obendrein nicht immer von Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
„Durch akute Frosteinwirkung können Rohrbrüche entstehen. Aber auch eine schleichende Zersetzung des Materials möglich“, erklärt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung.
Das Tückische dabei: Oft werde der Schaden nicht sofort bemerkt – und dann können die Folgen schwerwiegend sein. Daher sei es umso wichtiger vorzubeugen.
„Im Winter sollten Verbraucher die Heizung nie komplett abstellen, auch nicht in wenig genutzten Nebenräumen“, rät Christine Gilles.
Worauf müssen Versicherte achten?
Feuchte Wände, fleckige Teppichböden, beschädigte Möbel: Kommt es zu einem Wasserschaden, übernehmen in der Regel Hausrat- und Wohngebäudeversicherung die entstandenen Kosten.
„Für sie ist es ein Versicherungsfall, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt, wie es bei einem Rohrbruch der Fall ist“, erklärt Christine Gilles. Allerdings müssen die Versicherten einige Punkte beachten.
Dazu gehört zum Beispiel, dass sie ein defektes Rohr absperren, um größere Schäden zu vermeiden. „Außerdem prüft die Versicherung, ob die Räume beheizt oder die Leitungen entleert und abgesperrt waren.“
Seite zwei: Wann greift welche Versicherung?