Haftungsfalle: „Riester und bAV immer im Paket beraten“

Die Riester-Rente ist Pflichtthema in der betrieblichen Altersversorgung, sagt Fabian von Löbbecke. Vermittler, die sich auf diesem Terrain vor Haftungsfallen schützen wollen, sollten konsequent den Best-Advice-Ansatz verfolgen und bAV und Riester im Paket beraten. Cash. sprach mit dem Vorstandsvorsitzenden der HDI Pensionsmanagement AG über Beraterhaftung und Förderschäden.

 

Fabian  von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender HDI Pensionsmanagement AG

 

Cash.: Sie empfehlen Vermittlern, in der Arbeitnehmerberatung zur bAV immer auch die Riester-Rente anzusprechen. Warum?

von Löbbecke: Weil Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, allen Mitarbeitern, die Anspruch auf Entgeltumwandlung haben, auch die Riester-Förderung anzubieten. Früher spielte die Riester-bAV in der Praxis keine Rolle, weil sie für Arbeitnehmer in den allermeisten Fällen unwirtschaftlich war.

Mit In-Kraft-Treten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hat sich das geändert. Das BRSG hat Leistungen aus der bAV mit Riester-Förderung von den Sozialabgaben befreit.

Für viele Arbeitnehmergruppen – beispielsweise Bezieher niedriger Einkommen einschließlich Minijobber und Teilzeitkräfte, Eltern von kindergeldberechtigtem Nachwuchs und junge Berufstätige – ist die Riester-Förderung dadurch zum effizientesten Weg geworden, eine Betriebsrente anzusparen. Das ist der Grund, warum Riester heute ein Pflicht-Thema in jeder bAV-Beratung ist.

 

Cash.: Was kann passieren, wenn der Vermittler das Thema Riester außen vor lässt?

von Löbbecke: Wenn der Arbeitnehmer in einigen Jahren feststellt, dass die staatliche Förderung bei Riester höher ausgefallen wäre als bei der steuerfreien Entgeltumwandlung, kann er die Frage stellen: Wer ersetzt mir den Schaden? Riester-Förderung kann man nicht rückwirkend beantragen.

Da liegt es nahe, den Vermittler oder auch den Arbeitgeber in Regress zu nehmen. Hinzu kommt: Was heute richtig ist, kann morgen falsch sein. Die beste Förderart hängt von Lebensumständen wie Einkommenshöhe, Familienstand und Kinderzahl ab – also von Faktoren, die sich ändern können.

Wer heute in der steuerfreien Entgeltumwandlung optimal aufgehoben ist, für den kann nächstes Jahr die Riester-Förderung lohnender sein, wenn er zum Beispiel inzwischen geheiratet und eine Familie gegründet hat.

Vermittler, die sich auf diesem Terrain vor Haftungsfallen schützen wollen, sollten konsequent den Best-Advice-Ansatz verfolgen, sprich: bAV und Riester immer im Paket beraten und möglichst ein Produkt im Portfolio haben, mit dem der Arbeitnehmer die Förderart bei Bedarf flexibel wechseln kann.

 

Seite 2: Das Risiko für Vermittler ist enorm – wenn sie Riester nicht ansprechen

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