Nur noch eine Woche bis Rosenmontag! Bei allem Frohsinn sind kleinere und größere Schäden und Verletzungen da keine Seltenheit. Wer dem bunten Treiben gelassen entgegenblicken will, der sollte sich richtig absichern.
Selbst was die Rechtslage angeht herrscht während der Karnevalszeit vielerorts Ausnahmezustand: So gelten abgeschnittene Krawatten im Rheinland zur Weiberfastnacht nicht als Sachbeschädigung, und Verletzungen durch fliegende Kamelle als allgemeines Lebensrisiko.
Welche weiteren Sonderregelungen die Karnevalisten erwarten und welcher Versicherungsschutz jetzt sinnvoll ist, erklären Versicherungsexperten des Finanzdienstleisters Dr. Klein Privatkunden AG aus Köln und Düsseldorf.
Von vornherein richtig absichern
Das Auto bleibt in der Karnevalszeit meist stehen, schließlich gehören die Straßen vorübergehend feiernden Jecken und ihren Umzugswagen. Dabei leben am Straßenrand parkende Fahrzeuge gefährlich: Von kleinen Kratzern bis kaputten Scheiben kann einiges passieren.
„Zwar haftet eigentlich der Verursacher für die entstandenen Schäden, doch der dürfte im Karnevalstrubel meist schwer zu finden sein“, erklärt Can Erürker, Spezialist für Versicherung aus Düsseldorf.
Daher sei es besser, wenn Autofahrer von vornherein richtig versichert sind. „Die Vollkasko-Versicherung übernimmt die Ausbesserung aller Schäden durch Dritte.“
Seite zwei: Im Fall der Fälle schnell reagieren