Krankschreibung ohne Arztbesuch: Annahme verweigert

Für Arbeitnehmer klingt es verlockend: Das Start-Up AU-Schein aus Hamburg bietet seit einigen Wochen einen Service an, der es ihnen ermöglicht, ihre Krankschreibung online zu beantragen – ganz ohne lästigen Arztbesuch. Wie sollen Arbeitgeber damit umgehen?

Gastbeitrag von Jan Schiller, CMS

Die Nutzung von Whatsapp birgt für Arbeitgeber datenschutzrechtliche Probleme.

Das Procedere könnte kaum einfacher sein: Der Arbeitnehmer wählt seine Beschwerden aus einer Liste von Krankheitssymptomen aus, gibt die vermutete Dauer der Arbeitsunfähigkeit an und übermittelt seine Patientendaten per WhatsApp.

Ein Arzt stellt die Diagnose und stellt den Krankenschein aus. Diesen erhält der Patient zunächst digital und anschließend auf dem Postweg.

Anders als beim Hausarzt zahlt der Erkrankte eine vergleichsweise geringe Gebühr – offenbar, weil der Service gegenüber den Krankenkassen noch nicht abgerechnet werden darf.

Angebot scharf kritisiert

Dafür spart er sich aber den Weg zum Arzt und den Aufenthalt im Wartezimmer. Bisher gilt das Angebot nur bei Erkältungen.

Schon kurz nach dem Start wurde das Angebot scharf kritisiert. Ärztevertreter meldeten medizin- und datenschutzrechtliche Bedenken an. Unternehmen stellt sich eine ganz praktische Frage: Muss ich als Arbeitgeber so eine Krankschreibung akzeptieren?

Der Arbeitnehmer muss seinen Krankenschein – dem gesetzlichen Regelfall entsprechend – nach drei Kalendertagen vorlegen.

Seite zwei: Schein kommt digital und per Post

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