Die Verbraucherzentrale Hamburg wird einmal mehr ihrem Ruf als knallharter Vertreter von Kundeninteressen gerecht und fordert die Axa Versicherung AG zur Unterlassung auf. Grund sind Kündigungsandrohungen der Axa an tausende Kunden.
So hat die Axa tausenden Kunden mit Kündigung ihrer Unfall-Kombirentenverträge gedroht, sollten diese einer Umwandlung des bestehenden Vertrages in eine sogenannte Existenzschutzversicherung nicht zustimmen.
Nach Einschätzung der Verbraucherschützer ist eine ordentliche Kündigung der Unfall-Kombirente seitens des Versicherers unzulässig. Der Verbraucherzentrale Hamburg liegen Fälle vor, in denen die Axa die Unfall-Kombirentenversicherung zuvor als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt hatte. Berufsunfähigkeitsversicherungen dürfen seitens der Versicherer jedoch nicht ordentlich gekündigt werden.
Daher ist eine solche Kündigung der Unfall-Kombirente aus Sicht der Verbraucherschützer nicht möglich.“Nach unserer Auffassung handelt es sich bei der Axa Unfall-Kombirente nicht vorrangig um eine Unfallversicherung. Diese bildet zwar das Gerüst dieses Produktes, vermittelt wird aber eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, erläutert Kerstin Becker-Eiselen, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg.
Umstellung zum Nachteil der Kunden
In einem Schreiben hatte die Axa ihre Kunden darüber informiert, dass sie die lebenslangen Renten der Unfall-Kombirente nicht mehr bedienen könne und daher gezwungen sei, die bestehenden Verträge umzuwandeln.
Betroffen sind wohl Verträge, die zwischen 2006 und 2010 bei der Axa abgeschlossen wurden. Die Alternative Existenzschutzversicherung bietet aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg deutlich schlechtere Konditionen für den Kunden.
Entscheidung hängt vom Einzelfall ab
Ob sich eine Umwandlung in die Existenzschutzversicherung lohnt, hängt von der persönlichen Situation des einzelnen Kunden ab, betont die Verbraucherzentrale. Grundsätzlich sei eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) das bessere Produkt. Eine Einschätzung, die in der gesamten Versicherungsbranche wie auch den Verbraucherschutzorganisationen auch unstrittig ist.
Allerdings hat nicht jeder Verbraucher die Möglichkeit, überhaupt eine BU abzuschließen. Hindernissgründe sind etwa das Alter, etwaige Vorerkrankungen oder schlichtweg fehlender finanzieller Spielraum. Die Verbraucherzentrale Hamburg geht nun auf Axa-Kunden mit einer Unfall-Kombirente zu und bietet ihnen eine individuelle Beratung vor Ort an. (dr)
Foto: Verbraucherzentrale Hamburg