Der GKV Spitzenverband stellt im Rahmen des überarbeiteten Hilfsmittelkatalogs neue Aufgaben an die eigene Tätigkeit vor. Neben Verbesserungen in der Versorgung sollen Patienten künftig besser informiert sein. Wie dies gelingen soll.
Wer krank ist, der erhält die wirtschaftlich und gesundheitlich angemessene Versorgung. Wie diese im Einzelfall aussieht, ist vielen Versicherten nicht bewusst. Im Ernstfall stolpern Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen nicht selten darüber, was sie wirklich erhalten. Nicht selten ist dies etwas anderes als das, was sie erwarten. Diesen Schwebezustand nimmt der GKV Spitzenverband nun zum Anlass, um Anspruch und Erwartung künftig besser miteinander in Einklang zu bringen.
Schau, was du dir leisten kannst
Teil dieses Prozesses ist es, künftig bei der Beratung durch die Krankenkassen zunächst die maximal mögliche Ausstattung zu zeigen. Hierfür müssen Versicherte eine Zuzahlung leisten. Sind sie dazu nicht bereit, müssen sie annehmen, was die Kasse für wirtschaftlich angemessen hält. Kern dessen ist es jedoch, dass künftig individuelle Aspekte wie die Lebensumstände des Versicherten deutlich mehr zum Tragen kommen sollen.
Anders sieht dies für Leistungserbringer wie Sanitätsfachgeschäfts und Apotheken aus. Diese sind gehalten, zunächst die günstigsten Hilfsmittel zu benennen, bevor sie teurere Empfehlungen aussprechen. Aus Sicht des GKV Spitzenverbands soll die Anzahl von unnötigen Zuzahlungen so eingeschränkt werden.
Wer soll das bezahlen?
Allen positiven Absichten zum Trotz lassen sich die steigenden Ausgaben im Bereich der Heil- und Hilfsmittel nicht bestreiten. 3,7 Prozent der Gesamtausgaben entfallen allein auf Hilfsmittel wie Krücken, Protehesen oder teure Geräte wie Krankenfahrstühle. Diese entfallen auf 32.500 Produkte auf die Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch besitzen.