Zuschusspflicht bei Betriebsrente: Arbeitgeber kennen Vorgaben nicht

Seit dem 1. Januar 2019 gilt eine Zuschusspflicht bei Betriebsrenten. Doch nur 17 Prozent der Arbeitgeber kennen die Vorgaben. Entsprechend hoch ist der Beratungsbedarf. Insbesondere bei Klein- und Mittelständlern. Die Signal Iduna bietet nun Unternehmen Hilfe bei der Umsetzung an.

 

Aufklärung und Beratung gefragt: Seit Anfang Januar gibt es bei Betriebsrenten eine Zuschusspflicht. Doch leider wissen über 80 Prozent der Arbeitgeber hiervon nichts.

 

 

Seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern bei allen neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen Zuschuss von 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Doch viele Arbeitgeber sind noch unsicher bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur neuen Zuschusspflicht. Nur 17 Prozent kennen die Anforderungen des Gesetzgebers. Zu diesem Ergebnis kam eine YouGov-Umfrage unter mehr als 500 Unternehmensentscheidern, die im Auftrag der Signal Iduna zum Jahreswechsel durchgeführt wurde.

Seite 2: KMU benötigen Beratung und Hilfe

 

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