Wann kommt eigentlich der Provisionsdeckel in der Lebensversicherung? Kommt er überhaupt? Cash.Online fragte nach bei Bettina Stark-Watzinger (FDP), Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, die zu diesem Thema kürzlich eine Kleine Anfrage an das Bundesfinanzministerium gerichtet hat.
Im Juni haben Branchenmedien berichtet, dass sich Finanz- und Wirtschaftsministerium auf einen Referentenentwurf zum Provisionsdeckel einigen konnten. Doch seitdem ist nichts mehr passiert, das Kabinett hat bis heute keinen Entwurf beschlossen. Woran hapert es?
Stark-Watzinger: Es gibt im Wirtschaftsministerium Widerstand gegen den Provisionsdeckel in der Lebensversicherung. Warum, können wir nur vermuten, aber an Gründen mangelt es nicht: Der Provisionsdeckel ist ein dramatischer Markteingriff, der letztendlich zu einer Marktkonzentration führen würde. Das können wir im Sinne des Verbraucherschutzes nicht wollen.
Der Provisionsdeckels stellt ein existenzielles Risiko für die rund 200.000 Vermittler und Makler in Deutschland dar, während die großen Versicherungsunternehmen und damit die Ausschließlichkeitsvermittler keine großen negativen Folgen haben. Daher ist es durchaus verständlich, dass die Experten im Wirtschaftsministerium Bedenken haben.
Und nun? Gibt es einen Zeitplan der Bundesregierung?
Stark-Watzinger: Das ist unklar. Wenn sich die Ministerien einig werden, kann es ganz schnell gehen. Dann bekämen wir den Gesetzentwurf noch im Herbst ins Parlament.
Laut der letzten Version des Referentenentwurfs soll das Gesetz dann zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Bisher ist aber nicht sicher, wann die Koalition sich einigen kann.
Wie ist Ihre persönliche Einschätzung? Kommt der Provisionsdeckel oder nicht?
Stark-Watzinger: Die Union macht bisher in der Großen Koalition das, was die SPD möchte. Von daher wäre es wünschenswert, wenn die Finanzpolitiker der Union sich hier durchsetzen könnten. Die FDP wird sich aber im parlamentarischen Prozess gegen die Einführung des Provisionsdeckels in der Lebensversicherung einsetzen.
Er ist sachlich nicht gerechtfertigt, verfassungsrechtlich bedenklich und kann aufgrund der erwarteten Marktkonzentration in der Folge erhebliche Nachteile für die Verbraucher haben.
Interview: Kim Brodtmann
Foto: Bettina Stark-Watzinger