Der Sommer rückt näher. Wer seinen Urlaub bisher noch nicht gebucht hat, sollte langsam damit anfangen. Doch was, wenn eine plötzliche Krankheit oder andere unvorhergesehene Ereignisse den lang ersehnten Urlaub ins Wasser fallen lassen? Die Stornokosten von Reisen werden oft unterschätzt. Das Rostocker Insurtech hepster über Sinn und Nutzen einer Reiserücktrittsversicherung.
Eine Reiserücktrittversicherung schützt im Fall eines Reiserücktritts vor den finanziellen Konsequenzen. Sie ersetzt ganz oder zumindest teilweise die Stornokosten und schützt vor den finanziellen Schäden, wenn der Urlaub ins Wasser fällt.
Wann greift eine Reiserücktrittversicherung?
Gründe für eine Leistungspflicht von Reiserücktrittsversicherungen sind unter anderem der Tod eines Reisenden oder eines Familienmitglieds, eine schwere Verletzung oder Krankheit, Impfunverträglichkeiten, Unfälle oder Opfer von Straftaten, Vermögensschäden etwas ein abgebranntes Haus, Vorladungen vor Gericht als Zeuge und ein Verlust des Arbeitsplatzes.
Zusätzlich leisten einige Versicherer auch bei der Annahme eines neuen Arbeitsplatzes, bei der Wiederholung von Prüfungen oder Terminen für Organspenden oder Scheidungen. Zu beachten ist, dass nicht alle Gründe, die zu einer Stornierung einer Reise führen können, versichert sind.
Die jeweiligen Leistungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Hinzu kommt, dass die Bedingungen, die zu einem Reiserücktritt berechtigen, in den Versicherungsbedingungen oft nicht eindeutig definiert sind. Streit um die Zahlung ist daher leider bei vielen Anbietern vorprogrammiert.
Hepster empfiehlt daher, darauf zu achten, dass die Versicherungsgesellschaft am sogenannten Schlichtungsverfahren des Ombudsmanns oder der Ombudsfrau teilnimmt. Denn oft seien die Versicherungsbedingungen einer RRV sehr vage formuliert, sodass schwer erkennbar ist, in welchen Fällen die Versicherung leistet und in welchen nicht.
Ein Streit zwischen Verbraucher und Versicherungsgesellschaft sei daher leider vorprogrammiert. Wird der Streit nicht geklärt, kann jede Seite den Versicherungsombudsmann die -ombudsfrau einschalten. Im Rahmen eines kostenfreien Schlichtungsverfahrens spricht der Versicherungsombudsmann oder die -ombudsfrau eine Empfehlung aus.
Bei einem Streitwert von unter 10.000 Euro ist diese Empfehlung für beide Seiten bindend. Nur selten ist der Streitwert bei Reisekostenstreitigkeiten höher als diese 10.000 Euro.
Seite 2: Sinnvoll oder nicht?