Rentner erhalten Finanzhilfe für Krankenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung beteiligt sich ab dem 1. Januar 2019 an den Zusatzbeiträgen zur Krankenversicherung bei der Rente.

Deutsche Rentenversicherung beteiligt sich an Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner.

Für Rentnerinnen und Rentner, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, zahlt die Rentenversicherung neben der Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrages künftig auch die Hälfte des krankenkassenindividuellen Zusatzbeitrages. Bislang wird der Zusatzbeitrag von den Rentnerinnen und Rentnern alleine getragen. Die Beitragsanteile werden automatisch von der Bruttorente einbehalten. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung

Des Weiteren erhöht sich ab 1. Januar 2019 auch für Rentnerinnen und Rentner der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte. Maßgeblich dafür, ab wann die geänderte Rente gezahlt wird, ist der Zeitpunkt des Rentenbeginns: Wer bis März 2004 Rentner wurde, erhält die geänderte Rente bereits Ende Dezember 2018, alle anderen erhalten sie erst Ende Januar 2019. Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner erhalten die Information über die Veränderungen bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung in der Regel über einen entsprechenden Hinweistext in ihren Kontoauszügen für den Monat Januar 2019.

Freiwillig oder privat krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern zahlt die deutsche Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2019 einen höheren Zuschuss zur Krankenversicherung. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht notwendig. Die Rentnerinnen und Rentner erhalten über die geänderte Zuschusshöhe einen Bescheid.

Beispiel für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner:

Frau Mustermann bezieht eine Altersrente von 1.150 Euro brutto. Ihre Krankenkasse berechnet einen Zusatzbeitrag von einem Prozent. Der Auszahlungsbetrag der Rente ändert sich nicht, obwohl der Rentenversicherungsträger ab Januar 2019 die Hälfte des Zusatzbeitrags trägt. Die Entlastung, die sich hieraus für Frau Mustermann ergibt (0,5 Prozent der Rente = plus 5,75 Euro), wird durch die gleichzeitige Erhöhung des Pflegebeitrags um 0,5 Prozent der Rente (minus 5,75 Euro) aufgezehrt.

Bei Rentenbeziehern, deren Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von weniger als ein Prozent berechnet, vermindert sich ab Januar 2019 der Auszahlungsbetrag. Hier gleicht die hälftige Tragung des Zusatzbeitrags durch den Rentenversicherungsträger den erhöhten Pflegebeitrag nicht vollständig aus. Dagegen erhöht sich bei Rentenbeziehern mit einem Zusatzbeitrag von mehr als ein Prozent der Auszahlungsbetrag der Rente leicht. (fm)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments