Die Ausgaben der Krankenkassen für die Notfallrettung steigen kräftig. Innerhalb von 15 Jahren haben sie sich verdreifacht. Private Rettungsdienste wollen nun ein größeres Stück von dem Kuchen.
Wer im medizinischen Notfall den Notruf 112 wählt, rechnet mit schneller Hilfe vom Rettungsdienst. Die alarmierten Rettungswagen werden überwiegend vom Roten Kreuz und anderen Hilfsorganisationen gestellt.
Doch zunehmend drängt auch private Konkurrenz auf den Milliardenmarkt. Wie ihre Chancen sind, hängt auch vom Ausgang eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof ab.
Worum geht es in dem Verfahren?
In Deutschland sind Länder und Kommunen dafür zuständig, den Rettungsdienst zu organisieren. In vielen Fällen beauftragen sie Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) oder den Malteser Hilfsdienst damit, Notfallpatienten schnell ins Krankenhaus zu bringen.
Häufig werden diese Aufträge ohne europaweite Ausschreibungen vergeben. So hat das auch die Stadt Solingen bei Düsseldorf gemacht.
Sie forderte 2016 vier Hilfsdienste auf, Angebote abzugeben. DRK und ASB erhielten schließlich die Aufträge im Gesamtumfang von 2,7 Millionen Euro im Jahr. Dagegen hat ein privater Anbieter geklagt, der sich nicht bewerben konnte.
Seite zwei: Warum landet der Fall beim EuGH?