Bisher wurden Tippgeber-Provisionen im Falle der Stornierung des Versicherungsvertrages allgemein als rückforderbar angesehen. Das Amtsgericht Erfurt hat diese Praxis nun in Frage gestellt. Gastbeitrag von Jürgen Evers, Evers Rechtsanwälte für Vertriebsrecht
Der Erfurter Richter hat die Klage des Versicherungsvertreters gegen seinen Tippgeber auf Rückzahlung einer Tippgeberprovision in Höhe von 464,89 Euro abgewiesen. Die Rückforderung war nach Stornierung des Versicherungsvertrages entstanden, den der vom Tippgeber nachgewiesene Kunde auf Vermittlung des Vertreters geschlossen hatte.
Seite zwei: Die Begründung