Etwa die Hälfte aller Deutschen glaubt, die Frist für die Hauptuntersuchung ihres PKWs bis zu zwei Monate ohne Konsequenzen überziehen zu können. Das zeigt eine Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24. Stimmt das?
„Und tatsächlich wird erst nach diesen zwei Monaten ein Bußgeld fällig, wenn dies im Zuge einer Polizeikontrolle auffällt“, sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. „Je länger die Hauptuntersuchung (HU) überfällig ist, desto teurer wird es.“
Die HU soll sicherstellen, dass ein Auto verkehrstauglich. „Und das ist auch sehr wichtig. Denn beim TÜV werden unter anderem die Bremsen, Lenkung oder der Motor geprüft.“
Termin immer im Auge behalten
So lassen sich auch frühzeitig Schäden ausschließen, die im schlimmsten Fall einen Unfall verursachen können. Seit 2010 ist auch die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU.
In der Regel sind beide zusammen alle zwei Jahre fällig. Neuwagen müssen zum ersten mal nach 36 Monaten vorgestellt werden. Für Motorräder gilt immer eine Frist von 24 Monaten.
„Der Fahrzeughalter muss dabei den Termin im Auge behalten und ist auch dafür verantwortlich, wenn er die HU zu spät durchführen lässt“, so Jost.
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