Wiederaufbau – Regulierung – Provisionsdeckelung – Digitalisierung – erneute Regulierung: Wie könnte der Markt der Versicherungsvermittlung in Zukunft aussehen? Wie könnte oder wie sollte sich ein Versicherungsvermittler der Zukunft aufstellen?
Teil eins des Gastbeitrags von Clemens M. Christmann und Thomas Schaefer, Die Personalexperten
Lassen Sie uns mit einem Exkurs starten, der selten bei solchen Betrachtungen beachtet und genannt wird.
Nach dem zweiten Weltkrieg war die nicht schriftlich fixierte Aufgabenteilung, dass Versicherungen mit Blick auf die Altersversorgung Kapital einsammelten und in Immobilien – Wohnraumschaffung – investierten und damit den Wiederaufbau teilweise finanzierte. Dadurch wurde der Begriff „Kapitalsammelbecken der Deutschen Wirtschaft“ geschaffen.
Hieraus folgte, dass der Staat / die Regierung die Rahmenbedingungen stellt, sich aber ansonsten aus diesem Themenbereich heraus hielt und sich auf die gesetzlichen Sozialsysteme (GKV, GRV später mit Pflege, ALV, GUV) konzentrierte.
Versicherungen nach Kapitalisierungsprinzip
Die Systematik war, dass die gesetzlichen Sozialsysteme nach dem „Umlageprinzip“ und die Versicherungen nach dem „Kapitalisierungsprinzip“ funktionierten.
Die Anwendung dieses Grundsatzes erlebte die Versicherungswirtschaft bei der Einführung der sogenannten „Riester-Rente“ und „Basis-Rente“ in der jüngsten Vergangenheit erneut.
Dabei hatte sich der Staat das Recht vorbehalten, dass zu sogenannten „Überprüfungszeiten“ alle „Riester- und Basis-Renten-Verträge“ vom privatwirtschaftlichen System ins staatliche System „umgeschlüsselt“ werden könne, wenn keine ausreichende Marktdurchdringung von der Versicherungswirtschaft erreicht wurde.
Seite zwei: Auswirkungen auf die Bedarfssituation