Fliegende Dachziegel, umkippende Bäume, vollgelaufene Keller – wer vernünftig ist, der sichert sein Heim gegen solche Schäden ab. Doch was tut man, wenn die Versicherung sich weigert zu zahlen?
Laut Gerold Happ, Geschäftsführer Immobilien- und Umweltrecht des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland, liegt die Zahlungsunwilligkeit häufig daran, dass kein Schutz besteht, weil die Police das Ereignis nicht abdeckt.
Auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht durch den Eigentümer kann dazu führen, dass die Zahlung ausbleibt.
Ein solcher Fall wäre beispielsweise ein bei Sturm aufs Dach krachender morscher Baum, von dem der Hausbesitzer schon länger wusste. In diesem Fall kann der Versicherer die Zahlung ganz oder teilweise verweigern.
Richtiges Verhalten im Schadensfall
Häufig kommt es zum Streit über die Höhe des Schadens. Hier hilft ein Blick in den Versicherungsvertrag dabei herauszufinden, warum es weniger Geld geben soll: „Für den Zeitwert gibt es weniger als für den Neuwert“, so Happ.
Zudem gibt der Vertrag Hinweise auf das richtige Verhalten im Schadensfall: „Der Verbraucher muss dafür sorgen, dass der Schaden sich nicht vergrößert“, so Elke Weidenbach, Rechtsanwältin und Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
In der Praxis bedeutet das: Regnet es durch, sollte zumindest ein Eimer unter das lecke Dach gestellt werden, damit kein Wasser in die darunter liegende Wohnung sickert.
Auch „Notarbeiten“ dürfen Versicherte machen oder beauftragen. In den meisten Fällen übernimmt die Versicherung später die Kosten dafür.
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