Wer ist hier der Pionier? Zurich und Bayerische balgen um E-Scooter-Versicherung

Offiziell dürfen E-Scooter noch gar nicht auf deutschen Fuß- und Radwegen oder Straßen fahren. Dennoch hakeln witzigerweise mit der Bayerischen und Zurich gleich zwei renommierte Versicherer darum, wer hierzulande der Pionier in der Absicherung der Elektrotretroller ist.

Meine Versicherung, deine Versicherung: Zurich und die Bayerische blagen, wer den wohl der Erste am Tretroller-Versicherungsmarkt ist.

 

Nachdem die Bayerische am Ende vergangener Woche einen Versicherungsschutz für E-Scooter, die im Rahmen eines Feldversuches in Bamberg unterwegs sind, präsentierte, bietet nun auch die Zurich Deutschland eine Versicherung für die E-Roller an. Alles gut, möchte man denken. Würden nicht beide Unternehmen beinahe zeitgleich für sich reklamieren, Deutschlands „erster“ Versicherer für E-Scooter zu sein.

Konkret geht es darum, dass die Bayerische in ihrer Mitteilung behauptet, „Pionier in der Absicherung von E-Scootern in Deutschland“ und in diesem Segment der Mobilität zu sein. Das konterte die Zurich – ebenfalls mit einer Pressemeldung – in der Versicherer deutlich betont, dass man bereits seit Mitte März eine E-Scooter-Police für zwei offiziell zugelassene E-Scooter-Modelle vertreibe.

Dafür habe man vom Kraftfahrtbundesamt exklusiv als „erster Versicherer“ eine Vorgriffsregelung erhalten. Insgesamt seinen deutschlandweit bereits rund 700 Fahrzeuge mit dem Zurich E-MobilSchutz unterwegs.

Das PR-Geklimper wirkt ein wenig wie im Kindergarten. Ist aber ein sicheres Zeichen, dass die Branche in dem neuen Mobilitätsmodell mehr als nur eine Nische sieht.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter gelten als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge, die ähnlich wie ein Mofa mit bis zu 20 km/h auf Straßen und Radwegen gefahren werden dürfen, aber einen entsprechenden Führerschein und eine Haftpflichtversicherung benötigen.

Generell sind Fahrzeuge dieser Art in Deutschland noch gar nicht zugelassen – außer der «X2City» von BMW und der «Metz Moover». Für beide Modelle hat das Kraftfahrtbundesamt eine Sondergenehmigung erteilt und für Zurich besteht exklusiv als ersten Versicherer in Deutschland eine sogenannte Vorgriffsregelung: Zurich Exklusivpartner dürfen jeweils die Haftpflicht-Plakette für diese Fahrzeuge ausgeben und den Versicherungsschutz bereitstellen.

Diese Regelung gilt so lange bis – voraussichtlich Ende Mai 2019 – der Bundesrat der aktualisierten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zugestimmt hat. Zusätzlich bietet Zurich mit dem E-MobilSchutz die erste Rundum-Kaskoversicherung für E-Scooter an, die beispielsweise Risiken wie Diebstahl, Vandalismus oder Elektronik-Schäden versichert. (dr)

Foto: Shutterstock

 

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