Pläne zur Neudefinition der Abschlussprovision schon wieder gekippt

Foto: Lina Sommer
Carsten Brodesser, Mitglied des Bundestages und CDU-Finanzexperte

Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sah neben einem Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung weitgehende Beschränkungen von Vergütungen für Vermittler vor, zum Beispiel eine Neudefinition der Abschlussprovision. In der nunmehr vorliegenden "Formulierungshilfe" des Ministeriums sind diese Punkte nun aber nicht mehr enthalten.

„Wir konnten in konstruktiven Gesprächen mit unserem Koalitionspartner und dem Bundesfinanzministerium eine allgemeinverbindliche Neudefinition der Abschlussprovision sowie die spartenübergreifende Normierung sonstiger Vergütungen aus diesem Gesetzentwurf ausklammern“, erklärte Dr. Carsten Brodesser, Mitglied des Bundestages und CDU-Finanzexperte, gegenüber Cash.Online. Ein allgemeiner Provisionsdeckel über die Restschuldversicherung hinaus werde mit diesem Gesetzentwurf nicht geschaffen.

Nach Bekanntwerden des ursprünglichen Entwurfs waren unter anderem der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Maklerverband AfW gegen die Pläne des Finanzministeriums Sturm gelaufen.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments