„Wir konnten in konstruktiven Gesprächen mit unserem Koalitionspartner und dem Bundesfinanzministerium eine allgemeinverbindliche Neudefinition der Abschlussprovision sowie die spartenübergreifende Normierung sonstiger Vergütungen aus diesem Gesetzentwurf ausklammern“, erklärte Dr. Carsten Brodesser, Mitglied des Bundestages und CDU-Finanzexperte, gegenüber Cash.Online. Ein allgemeiner Provisionsdeckel über die Restschuldversicherung hinaus werde mit diesem Gesetzentwurf nicht geschaffen.
Nach Bekanntwerden des ursprünglichen Entwurfs waren unter anderem der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Maklerverband AfW gegen die Pläne des Finanzministeriums Sturm gelaufen.