
Kfz-Haftpflicht: Regress bei Trunkenheit möglich
Die Kfz-Haftpflichtversicherung darf sich bei angetrunkenen Autofahrern, die einen Unfall bauen, einen Teil des übernommenen Schadens zurückerstatten lassen. Dies geht auf ein Urteil des Amtsgerichts Darmstadt zurück.
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